Was tun bei Vermutungen und Vorfällen sexualisierter Gewalt?
Jemand vertraut sich Ihnen an oder Sie haben eine Vermutung oder eine Beobachtung gemacht?
Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie besonnen!
Seien Sie aufmerksam, sehen Sie hin, hören Sie zu!
Nehmen Sie Signale ernst. Glauben Sie Kindern, Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, wenn diese etwas erzählen. Hören Sie unvoreingenommen zu. Fragen Sie sachlich nur so viel nach (offene Fragen!), dass Sie verstehen, um was es geht (z.B. Was ist passiert? Wann ist es passiert? Wer wird beschuldigt? Wer ist betroffen?). Fragen
Sie nicht nach Details, stellen Sie keine Suggestivfragen.
Dokumentieren Sie sorgfältig!
Schreiben Sie auf, wann und was Ihnen frei erzählt wurde, was Sie
gefragt haben und was geantwortet wurde. Dokumentieren
Sie Signale (z.B. Verhaltensänderungen) und Beobachtungen.
Lassen Sie sich beraten!
Tun Sie nichts Unüberlegtes! Holen Sie sich Rat und Unterstützung.
Dafür stehen interne und externe Beratungsstellen zur Verfügung. Besprechen Sie die Situation nur mit so vielen Menschen wie nötig.
Beachten Sie:
Achten Sie darauf, dass keine Entscheidungen über den Kopf der betroffenen Person hinweg getroffen werden und halten Sie den Kontakt. Versprechen Sie nicht, dass Sie alles bei sich behalten. Machen Sie deutlich, dass Sie gegebenenfalls den Sachverhalt mit weiteren zuständigen Personen beraten werden.
Konfrontieren Sie keinesfalls ohne Rücksprache die beschuldigte Person mit dem Vorwurf!
Handeln Sie und melden Sie den Sachverhalt!
Sie haben Kenntnis von einem Sachverhalt erlangt, der den Verdacht auf sexualisierte Gewalt nahelegt: Teilen Sie dies unverzüglich Ihrer/Ihrem Dienstvorgesetzten, direkt der Referentin für Intervention oder einer externen unabhängigen Ansprechperson mit. Besprechen Sie die weiteren Handlungsschritte.
(aus: Infoheft "Informationen zur Unterschrift der
Erklärung zum grenzachtenden Umgang", S. 14/15, siehe auch Downloads)