Kirchlicher Förderverein St. Cyriak Dielheim

 Zweck

  1. Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Förderung und Unterstützung der Katholischen Kirchengemeinde St. Cyriak Dielheim zur Unterhaltung der katholischen Kirche Dielheim einschließlich der Innenausstattung. Vorrangig soll die Anschaffung einer neuen Orgel unterstützt werden.

 

  1. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Ansammlung der hierzu erforderlichen Mittel und durch entsprechende Zuweisung und Beiträge an die katholische Kirchengemeinde verwirklicht. Die Weiterleitung der gesammelten Mittel an die Kirchengemeinde darf nicht mit Auflagen des Vereins über Zeitraum und Art der Ausführung sowie die Auftragsvergabe verbunden werden; die Entscheidungsbefugnis des Stiftungsrates der katholischen Kirchengemeinde wird durch diese Satzung nicht eingeschränkt.

 

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist ein Förderverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der katholischen Kirchengemeinde Dielheim verwendet.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Satzung